KFZ-SCHADENGUTACHTEN / UNFALLGUTACHTEN NACH EINEM HAFTPFLICHTSCHADEN
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall (sog. Haftpflichtschaden) haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht einen unabhängigen Kfz-Gutachter (auch Unfallgutachter genannt) Ihrer Wahl zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Das Gutachten wird zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges benötigt. Mit einem qualifizierten Schadengutachten können Sie Ihren Schadenersatzanspruch nachweisen.
Mit unseren Gutachten kann Ihnen nach einem Unfall der Schaden in voller Höhe erstattet werden. Als Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Schadengutachten für:
UNFALLGUTACHTEN – QUALIFIZIERT UND UNABHÄNGIG
In den von uns erstellten Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind, ermittelt.
Das Unfallgutachten beinhaltet:
eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben
den Reparaturweg & die Reparaturdauer
eine Fahrzeugbewertung
Angaben zur Wertminderung / Wertverbesserung
Angaben zum Restwert
die Nutzungsausfallentschädigungsklasse
die Wiederbeschaffungsdauer
eine aussagekräftige Fotodokumentation
Diagnoseprotokoll der ausgelesenen Fehlerspeicher
eine Karosserievermessung oder Achsvermessung (sofern notwendig)